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Erstellung von Gutachten

Unabhängige Beratung durch uns als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Aufzugsanlagen, insbesondere dann, wenn nicht alles so läuft wie geplant.



Der Sinn und Zweck der fachkundigen Verträge und Vereinbarungen ist die Vermeidung von nachträglichen Meinungsverschiedenheiten. Sollten diese trotz aller Sorgfalt und bester Absichten unvermeidbar erscheinen, stehen wir gerne beratend zur Seite. Oft lassen sich Streitigkeiten außergerichtlich klären, dabei stellt unsere Leistung die Erstellung eines Gutachtens dar. Sehr oft braucht es nicht mal ein Gutachten. Viele Meinungsunterschiede lassen sich durch fachkundige Gespräche mit durchdachten Argumentationen klären. Sollten die Parteien trotzdem einen Gerichtsprozess vorziehen, hilft ein Parteigutachten auch vor Gericht.